Geschäftsbedingungen zum Erwerb von Rasenpatenschaften zum Kunstrasen des SVA

 

  1. Die Patenschaft kann durch die Zahlung eines Einmalbetrages erworben werden. Mit der Patenschaft sind keine weiteren Kosten verbunden.

  2. Die Patenschaft endet nach Ablauf von 10 Jahren.

  3. Die Patenschaft wird durch den Interessenten mit einem bereitgestellten Kontaktformular angezeigt. In diesem Formular werden alle erforderlichen Informationen eingegeben, die zur Abwicklung der Patenschaft benötigt werden.

  4. Die im Kontaktformular angegebenen persönlichen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Patenschaft verwendet. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

  5. Es besteht die Möglichkeit als anonymer Pate aufzutreten. In diesem Fall wird die erworbene Fläche mit der Kennzeichnung „Anonymer Pate“ veröffentlicht.

  6. Paten, die das Business-Paket gebucht haben, können diese Patenschaft nach eigenem Ermessen zu Werbezwecken nutzen. Hierbei kann ein Firmenlogo in Zusammenhang mit der Fläche veröffentlicht werden.

  7. Es werden eine Spendentafel und eine Spenderliste eingerichtet, welche auf der Internetseite des SVA veröffentlicht und auf der Sportanlage aufgestellt werden. Auf dieser Tafel sind alle Paten aufgeführt. Anonymen Patenschaften werden entsprechend gekennzeichnet. 

  8. Nach Eingang der Patenschaftsanfrage wird die Wunschfläche blau markiert. Diese Markierung wird aufrechterhalten, bis der Geldbetrag auf dem Konto des SV Alemannia Adendorf 1920 e. V. eingegangen ist. Wird innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Patenschaftsanfrage kein Geldeingang verzeichnet, wird die Fläche wieder freigegeben.

  9. Die Vergabe der Flächen richtet sich nach dem Eingang der Patenschaftsanfragen (Absenden des Kontaktformulars). Diese Regelung trifft auf alle Flächen zu, außer des Anstoßpunktes, der Elfmeterpunkte, der Tore und der Eckpunkte.

  10. Die Vergabe des Anstoßpunktes, der Elfmeterpunkte, der Tore und der Eckpunkte wird gesondert geregelt. Hier wird eine Versteigerung durchgeführt.

  11. Nach Eingang des Geldbetrages wird die erworbene Fläche fest mit dem Paten verknüpft. Die Fläche wird nun rot dargestellt. Der Besitzer der Patenschaft wird in die Liste der Paten aufgenommen und auf Wunsch veröffentlicht.

  12. Sollte der Umbau aufgrund nicht vorhersehbarer Ereignisse nicht zu Stande kommen, besteht die Möglichkeit der Rückabwicklung des gespendeten Betrages. Der Pate hat demnach die Möglichkeit, den Spendenbetrag zurück zu bekommen, oder sich zur Aufrechterhaltung der Spende zu entscheiden.

  13. Nach Eingang der Spende besteht eine 14-tägige Rücknahmemöglichkeit. Hierbei werden dem Spender eventuell anfallende Kosten in Rechnung gestellt. Es gilt der Eingang einer entsprechenden schriftlichen Information über die Rücknahme der Patenschaft.

  14. Paten größerer Flächen (ab 20 m²) erhalten neben der Patenschaft selbst auch ein Jahresticket für alle Heimspiele des SV Alemannia Adendorf 1920 e. V. (Dauerkarte).

  15. Wir stellen für jede Spende eine Spendenquittung aus, die spätestens zum Ende des Kalenderjahres erstellt wird, in dem die Spende auf dem Spendenkonto eingegangen ist.

  16. Der SV Alemannia Adendorf 1920 e.V. ist wegen Förderung des Sports nach dem letzten ihm zugegangenen Freistellungsbescheid nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass es sich nicht um Mitgliedsbeiträge, sonstige Mitgliedsumlagen oder Aufnahmegebühren handelt und die Zuwendung nur zur Förderung des Sports im Sinne der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung Abschnitt B Nr. 1 verwendet wird.

 

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